Michelin scheitert vor EU-Gericht
Der Europäische Gerichtshof hat gestern eine Entscheidung der Kommission von 2001 bestätigt, Michelin mit einer Strafe von 19,76 Millionen Euro zu belegen. Das Gericht Erster Instanz teilte folglich die Einschätzung der Brüsseler Wettbewerbshüter, die dem Reifenhersteller für Anfang der neunziger Jahre im französischen Lkw- und Busreifen-Markt Praktiken vorgeworfen hatten, die „unfair für den Handel“ gewesen sein sollen. Das Gericht schreibt in einer Presseerklärung: „Ein Unternehmen in einer dominierenden Position, das ein System von Treuerabatten und -boni für seine Händler betreibt, verstärkt seine Position auf Kosten anderer Hersteller und unterbindet damit einen normalen Wettbewerb.“ Michelin habe seine marktbeherrschende Position ausgenutzt, um diese aufrecht zu erhalten und Händler an den Reifenhersteller zu binden.
Michelin hatte den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EU-Gericht) gebracht, da der Reifenhersteller die Einschätzung der Kommission nicht teilte.
Das Gericht urteilt weiter: Die Mengerabatte, deren Höhe teilweise erst ein Jahr nach der ersten Bestellung bei Michelin festgelegt wurde, lasse den Händler im Unklaren über die eigentlichen Stückkosten. Durch diesen Unsicherheitsfaktor seien Händler dazu gebracht worden, schreibt das Gericht weiter, verstärkt bei Michelin einzukaufen, um die Risiken nachträglich festgelegter höherer Stückpreise zu minimieren. Ein System, mit zunehmendem Absatz steigende Rabatte und Boni zu verbinden, verstoße aber nicht grundsätzlich gegen das Gemeinschaftsrecht.
Michelin kann nun innerhalb von zwei Monaten Revision beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg gegen die aktuelle Entscheidung des Gerichts Erster Instanz einlegen.
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