Stahlgruber-Informationen zum Thema Reifenreparatur an Run-Flats
Immer mehr Neufahrzeuge können bereits ab Werk mit Notlaufreifen – so genannten Run-Flats – und Luftdruckkontrollsystemen geordert werden. Dabei kommen mit PAX und seitenwandverstärkten Reifen, die im Gegensatz zu PAX auf konventionellen Felgen verwendet werden können, zwei grundlegend verschiedene Notlaufsysteme zum Einsatz. Und auch bei der Druckkontrolle existieren mit auf ABS basierenden bzw. sensorgestützten Lösungen zwei prinzipiell unterschiedliche Ansätze. Die daraus resultierenden Kombinationsmöglichkeiten haben laut Tip Top Stahlgruber sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Reparaturwürdigkeit eines Reifens, der in drucklosem Zustand gefahren wurde. Deshalb hat das Unternehmen eigenen Aussagen zufolge Informationen zu dieser Frage gesammelt, ausgewertet und durch eigene Versuche auf einem hauseigenen Trommelprüfstand nachvollzogen. Dabei ging es um die Frage, ob Notlaufreifen ebenso repariert werden können wie Standard-Pkw-Reifen.
„In der Lauffläche sind Reparaturen mit den üblichen Reparaturkörpern – zum Beispiel mit ‚Minicombi‘ von Tip Top Stahlgruber – möglich, aber es gelten Einschränkungen der Reifenhersteller für das jeweilige System“, lautet eines der Ergebnisse dieser Untersuchungen. Mangels Erkenntnissen zum Verhalten des Reifens bei erneutem Druckverlust seien Reparaturen an der Seitenwand von Notlaufrädern jedoch bisher oft nicht erlaubt. „Bei sichtbaren Überlastungen mit zusätzlichen Schäden an der Reifeninnenseite des Notlaufrades sind Reparaturen nicht mehr möglich und werden vom Reifenfachmann abgelehnt“, so ein weiteres Statement. Darüber hinaus sei eine Reparatur – wie bei herkömmlichen Pkw-Reifen auch – nicht mehr sinnvoll, wenn die Restprofiltiefe nahe dem gesetzlichen Mindestwert von 1,6 Millimetern liege. „Der Fachmann entscheidet wie beim Standardreifen direkt am Objekt, ob er eine Laufflächenreparatur durchführen kann. Wenn er die Einschränkungen und Hinweise des Reifenherstellers beachtet, steht einer Reparatur im Einklang mit der Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen aus dem Bundesministerium für Verkehr (BMVBW) nichts im Wege“, lautet das Stahlgruber-Fazit.
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