Unterschiedliche Regelungen zu Winterreifen in den Urlaubsländern

Die Initiative PRO Winterreifen macht darauf aufmerksam, dass es länderspezifische Bestimmungen zur Winterbereifung gibt. In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, in den Nachbarländern – in die jetzt viele Menschen in den Skiurlaub fahren – ist das jedoch ganz anders. In Österreich gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht, Winterreifen können aber auf stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein. Gekennzeichnet wird dies mit Durchfahrtsverbotsschildern mit dem Hinweis “Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung”. Allerdings müssen Winterreifen in Österreich eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern aufweisen, ansonsten sprechen die Österreicher den Reifen die Wintereigenschaften ab. In der Schweiz werden Winterreifen bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen empfohlen. Eine Pflicht gibt es auch dort nicht. Wie in Deutschland können Sommerreifenfahrer aber gegebenenfalls bei Unfällen mithaften. In Frankreich weisen Verkehrszeichen oder Zusatzschilder an Gebirgsstraßen auf die Notwendigkeit von Winterreifen hin. Je nach Wetterlage können auch in Italien kurzfristig Winterreifen für bestimmte Strecken-abschnitte vorgeschrieben sein. Schilder geben entsprechende Hinweise. Zusätzlich weist das italienische Radio auf Pässe hin, die nur mit Winterreifen befahren werden dürfen. Wer nach Skandinavien reist, sollte beachten, dass in Schweden, Norwegen und Finnland von Oktober bis März eine generelle, gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht besteht. Bei Verstoß drohen hohe Geldstrafen. In Tschechien gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht, in Slowenien dagegen sind Winterreifen in den Wintermonaten gesetzlich vorgeschrieben.

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