Berufsgenossenschaft plant ab Januar neuen Gefahrtarif

Derzeit wendet sich die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) mit einem Rundschreiben zur „Ermittlung der Betriebsverhältnisse bzw. der Veranlagung nach dem Gefahrtarif“ an ihre Mitgliedsbetriebe und dementsprechend auch an Reifenhändler, die der BGHW angehören. Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk dazu mitteilt, habe die Berufsgenossenschaft am 21. Juli einen neuen Gefahrtarif zur Berechnung des jeweiligen Unfallversicherungsbeitrags beschlossen, der ab dem 1. Januar des kommenden Jahres gelten soll; der neue Gefahrtarif durchläuft derzeit noch das Genehmigungsverfahren beim Bundesversicherungsamt. „Zur Vorbereitung der Neuveranlagung nach diesem neuen Gefahrtarif werden daher nun von den an die BGHW angeschlossenen Mitgliedsunternehmen die jeweiligen Betriebsverhältnisse abgefragt“, so der BRV. Eine erste Überprüfung des Rundschreibens durch den BRV-Justiziar Dr. Ulrich Wiemann habe ergeben, dass die angeschriebenen Mitgliedsunternehmen der BGHW rechtlich verpflichtet seien, das Schreiben zu beantworten. „Wir haben die BGHW um nähere Auskunft bezüglich der neuen Regelungen zum Gefahrtarif gebeten und werden Sie informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen“, so der BRV abschließend. ab

 

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