„Tempo 100“ für Wohnanhänger bleibt
Wohnanhänger dürfen auch künftig als „Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen” auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit bis zu 100 km/h fahren. Die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit Oktober 1998 galt, wurde jetzt vom Verkehrsministerium bis zum 31. Dezember 2006 verlängert. Wie …