Händler muss unentgeltlich für Ersatz sorgen
Ein Autohaus muss einem Käufer, dessen Reifen innerhalb von sechs Monaten nach Kauf porös geworden sind, während der Prüfung der Ursache unentgeltlich Ersatzreifen zur Verfügung stellen. Verweigert der Händler dies, schreibt Autohaus-Online, muss er für den Schaden abzüglich …