BRV: ATU erkennt Einstweilige Verfügung an
Im Streit zwischen dem BRV und ATU um eine vermeintlich “unzulässige” bzw. “irreführende” Werbung der Werkstattkette hat diese nun eine Abschlusserklärung abgegeben. Darin erklärt die Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG, sie erkenne “die einstweilige Verfügung des Landgerichts …