Rechtsverbindlich: Deaktivierung von RDKS-Systemen nicht zulässig
Jetzt ist es also amtlich: Bei neu typengenehmigten Fahrzeugen der Klasse M1 – das sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz – die von Rechts wegen mit einem RDKS- bzw. auf Englisch TPMS-System ausgestattet …