VDAT: Produkte ohne vorgeschriebene Bauartgenehmigung dürfen nicht mehr angeboten werden
Das Feilbieten von nicht bauartgeprüften Teilen, für die eine Bauartprüfung durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorgeschrieben ist, soll künftig konsequenter geahndet werden. Wie der Verband der Automobil Tuner (VDAT) mitteilt, wird der Gesetzgeber die nach §23 StVG (Straßenverkehrsgesetz) bestehenden Möglichkeiten …