Haftpflichtschutz bei „Ausrutscher“ mit Sommerreifen nicht gefährdet
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) weist darauf hin, dass Autofahrer immer mit „geeigneter Bereifung“ unterwegs sein müssen. „Mit anderen Worten: Profiltiefe, Größe und Luftdruck sollten in Ordnung sein. Im Winter kann das auch heißen: rechtzeitig umrüsten auf Winterreifen. Sonst kann nach der Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld drohen“, so der GDV. Keine Angst müssten Autofahrer allerdings wegen ihres Haftpflichtversicherungsschutzes haben. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen beispielsweise mit Sommerreifen einen Unfall verursache, dessen Versicherung zahle dem Unfallopfer den Schaden, sagt der Verband.
Sei der Geschädigte ebenfalls mit ungeeigneter Bereifung unterwegs, treffe ihn möglicherweise eine Mithaftung und er bekomme den Schaden unter Umständen nicht in voller Höhe ersetzt, so die deutschen Versicherer. „Grundsätzlich richtet sich also der Haftungsanteil der Unfallbeteiligten danach, ob eine falsche Bereifung die Ursache für den Unfall war. Für den eigenen Versicherungsschutz durch die Vollkasko gilt: Wer sich grob fahrlässig verhält, zum Beispiel mit abgefahrenen Sommerreifen bei Schnee ins Hochgebirge fährt und einen Unfall verursacht, muss unter Umständen damit rechnen leer auszugehen“, heißt es vonseiten des GDV weiter.
Zwar gebe es auch nach der letztjährigen Änderung der Straßenverkehrsordnung nach wie vor keine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland, doch zur eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer raten die deutschen Versicherer jedem Autofahrer zur Umrüstung. „Winterreifen sind wegen der eigenen Sicherheit wichtig – nicht wegen der Versicherung. Denn Winterreifen bieten durch ein spezielles Profil bei niedrigen Temperaturen und Schnee und Eis eine bessere Haftung als Sommerreifen und tragen dazu bei, die Sicherheit in der kalten Jahreszeit maßgeblich zu erhöhen“, meint der GDV unter Verweis auf die Website www.versicherung-und-verkehr.de, wo weitere Informationen zum Thema „Winterreifen“ und Versicherungsschutz zu finden sein sollen.
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