Versicherungsschutz, selbst bei abgefahrenen Reifen
Abgefahrene Reifen kosten bei einem Unfall nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das berichtete die Zeitschrift OLG-Report laut Autoflotte-Online unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Die Versicherung müsse vielmehr nachweisen, dass dem Fahrzeughalter der Zustand der Reifen bekannt war und er ihn nicht beachtet oder ihren Zustand nicht kontrolliert hat (Az.: 7 U 50/04).
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf und gab der Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen seine Kasko- und Haftpflichtversicherung statt. Der Kläger war bei regennasser Straße mit seinem Auto ins Schleudern geraten und gegen die Mittelleitplanke sowie einen Lastwagen geprallt. Als sich herausstellte, dass die Hinterreifen kein Profil mehr aufwiesen, weigerte sich die Versicherung, für den Schaden aufzukommen. Im Gegensatz zum Landgericht, das die Weigerung als berechtigt ansah, hielt das OLG die Versicherung für zahlungspflichtig. Da einer der Reifen erst vor drei Monaten montiert worden sei, habe der Kläger nicht damit rechnen müssen, dass sie sich so schnell abfahren. Daher habe er weder den Zustand der Reifen kennen müssen, noch Veranlassung gehabt, vor Antritt der Fahrt ihren Zustand zu kontrollieren.
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