Minister: Sommerreifen im Winter möglich
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee begrüßt die gestrige Zustimmung des Bundesrates zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nun werde die Pflicht, die Ausrüstung des Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen, ausdrücklich genannt. „Die Ausrüstung von Autos muss verkehrssicher sein“, sagte Tiefensee.
Der Minister weiter: „Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen. […] Oft bleiben Autos bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen mangels geeigneter Bereifung liegen und verursachen damit erhebliche Verkehrsbehinderungen. Wer die neue Regelung missachtet, dem drohen zukünftig Bußgelder ab 20 Euro. Bei Behinderung drohen sogar 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Damit alle Autofahrer ausreichend Zeit haben, sich auf die Novellierung der Straßenverkehrsordnung einzustellen, treten die Klarstellungen erst Mitte des Jahres in Kraft“, so Tiefensee.
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