Winterreifen: Was machen unsere Nachbarn?
Jedes Jahr zur neuen Winterreifensaison beginnt in Deutschland von Neuem die Diskussion darüber, ob hierzulande eine entsprechende Pflicht eingeführt werden soll. Das Thema Winterreifen ist aber nicht nur in Deutschland ein Thema, sondern betrifft auch Autofahrer und Touristen im europäischen Ausland, wo es teilweise bereits seit Längerem spezifische Regelungen zum Gebrauch einer Winterausrüstung gibt. Wie diese Regelungen in Frankreich, Schweiz, Österreich, Italien, Finnland, Schweden, Norwegen und in anderen europäischen Ländern aussehen, erläutert der nachfolgende Bericht.
Frankreich:
In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Dennoch kann eine entsprechende Bereifung auf Gebirgsstraßen durch Schilder angeordnet werden; dies gilt auch für Schneeketten auf schneebedeckten Straßen. Die Verwendung von Spikes ist in Frankreich von Anfang November bis Ende März erlaubt, allerdings nur für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, für die dann Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten (90 km/h außerorts, 50 km/h innerorts). Außerdem ist eine Plakette am Fahrzeug anzubringen, die auf die Verwendung der Spikes hinweist.
Schweiz:
Eine grundsätzlich Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Dennoch ist die Verwendung von Winterreifen empfehlenswert, da im Falle eines Unfalls, der nachweislich auf Sommerreifen zurückzuführen ist, eine erheblich Mithaftung in Betracht kommt. Die Schweizer Vollkaskoversicherung verweigert in der Regel die Eintrittspflicht. Schneeketten und Spikes sind optional, können aber auch durch Schilder vorgeschrieben werden (gilt auch für Allrad-Fahrzeuge). Die meisten Autobahnen der Schweiz dürfen nicht mit Spikes befahren werden. Auch gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 bzw. 50 km/h.
Österreich:
Es existiert keine generelle Winterreifenpflicht, obwohl sie per Verkehrsschild angeordnet werden kann. Auf diesen Strecken dürfen Fahrzeuge ohne Winterausrüstung nicht weiterfahren, wozu allerdings auch Schneeketten gehören, so dass Winterreifen auch hier umgänglich sind. Die notwendige Profiltiefe beträgt vier Millimeter, darunter gelten die Reifen als Sommerreifen. Ganzjahresreifen mit der M+S-Kennung gelten in Österreich als Winterreifen, wenn sie noch mindestens vier Millimeter Profil haben. In Österreich können Schneeketten dort verwendet werden, wo dies erforderlich ist. Außerdem können Schneeketten vorgeschrieben werden. Auch die Benutzung von Spikes bei Fahrzeugen bis 3,5 t ist erlaubt; es gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Italien
Es gibt keine Pflicht, Winterreifen zu benutzen, obwohl dies für bestimmte Strecken vorgeschrieben werden kann. Über die Verwendung von Schneeketten gibt es in Italien keine besonderen Vorschriften. Wer mit Spikes fahren möchte, muss sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (90 und 50 km/h).
Finnland:
In Finnland gilt uneingeschränkt vom 1. Dezember bis Ende Februar eine Winterreifenpflicht, die seit 1999 auch ausländische Fahrzeuge einschließt.
Lettland:
In Lettland gilt – wie in Finnland – eine Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis Ende Februar.
Norwegen:
Für ausländische Fahrzeuge sind in Norwegen Winterreifen nicht zwingend vorgeschrieben, obwohl sie empfohlen werden. Norweger hingegen müssen sich einer Pflicht unterwerfen.
Schweden:
Auch in Schweden sind Winterreifen in der kalten Jahreszeit für ausländische Fahrzeuge nicht vorgeschrieben, wohl aber für inländische.
Slowenien:
In Slowenien gilt vom 15. November bis zum 15. März eine Winterausrüstungspflicht. Dies bedeutet entweder Winterreifen oder Radialreifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimeter; nach slowenischem Gesetz reichen allerdings zwei Winterreifen pro Fahrzeug aus.
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