Verbraucher sollten Reifen nicht bis zum Ende abfahren
Die Conti-Experten raten dringend, Sommerreifen bei einer Restprofiltiefe von unter vier Millimeter zu erneuern, um auch bei schlechtem Wetter sicher unterwegs zu sein. Wer dennoch mit abgefahrenen Reifen fährt und durch Aquaplaning einen Unfall verursacht, riskiert außerdem seinen Versicherungsschutz (Landgericht Itzehoe).
Gestiegene Treibstoffpreise und Lebenshaltungskosten lassen Deutschlands Autofahrer zu Sparfüchsen werden: Neuwagen werden seltener angeschafft, die Kilometerleistung der zugelassenen Pkw steigt an. Dadurch erhöht sich der Ersatzbedarf an Reifen – doch auch hier geht der Trend zu späterer Anschaffung. Solche Sparsamkeit hat ihre Tücken: Je weniger Profil auf dem Reifen ist, desto eher schwimmt der Wagen auf nasser Straße auf, desto länger werden die Bremswege auf Nässe.
Für alle Fahrzeuge gilt bei den Hauptuntersuchungen von TÜV, Dekra und Co. eine minimale Profiltiefe von 1,6 mm – egal ob Pkw, Bus oder Schwerlast-Lkw. Bei Lkw-Geschwindigkeiten und hoher Last auf den Reifen ist dies ausreichend. Bei den immer höher motorisierten, vergleichsweise leichten Pkw reicht diese Grenze lange nicht aus. Gerade bei Fahrten auf nasser Straße wird ein so abgefahrener Reifen zum Sicherheitsrisiko: Der Reifen schiebt eine Bugwelle vor sich her, staut das Wasser an und schwimmt auf. Lenken oder Bremsen ist in einer solchen Situation unmöglich. Vor allem Breitreifen neigen bei zu geringer Profiltiefe schnell zum Aufschwimmen.
Versuche von Continental haben ergeben, dass die Bremswege mit abgefahrenem Profil auf nasser Straße um rund die Hälfte ansteigen. Ein Pkw mit neuwertiger Bereifung braucht auf nassem Asphalt aus 100 km/h 63 Meter Bremsweg, sind noch vier Millimeter Profil vorhanden, steht das Fahrzeug nach knapp 70 Metern. Hat derselbe Wagen das – noch zulässige – Restprofil von nur 1,6 mm, kommt er erst nach über 90 Metern zum Stehen. Durch das Abfahren der Reifen riskieren Autofahrer also um die Hälfte längere Bremswege.
Wer seinen Reifen dennoch bis zur letzten Grenze abfährt, riskiert nicht nur Aquaplaning und deutlich längere Bremswege, sondern auch den Verlust seines Versicherungsschutzes: Autofahrer, die ihre Reifen bis zur Restprofiltiefe von 1,6 mm abfahren und einen Unfall durch Aquaplaning verursachen, handeln nach einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe „grob fahrlässig“ (Az: 3 O 153/00). In dem vor Gericht verhandelten Fall hatte ein Autobesitzer gegen seine Versicherung geklagt. Der Versicherer hatte argumentiert, dass mit stark abgenutzten Reifen das Risiko des Aufschwimmens stark erhöht sei. Da dies zum Allgemeinwissen der Autofahrer gehöre, wurde die Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes aus der Kaskoversicherung abgelehnt.
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