EU-weites Designschutzrecht mit Reparaturklausel auf der Zielgeraden

Nach über drei Jahrzehnten befindet sich die Neuregelung des europäischen Designschutzrechtes einschließlich der vieldiskutierten Reparaturklausel auf der Zielgeraden, haben diesen Monat doch das Europäische Parlament und der Europäische Rat einer entsprechenden Richtlinie zugestimmt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt bleiben den EU-Mitgliedstaaten dann noch 36 Monate, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, was sich wiederum auch auf die bereits seit 2020 in Deutschland geltende Reparaturklausel auswirken könnte. Worum geht’s?

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