“PlusFakt”-Warenwirtschaft in neuer Version
Die PlusFakt Factory aus Züsch hat im Rahmen der Reifenmesse die aktuelle Version ihrer Warenwirtschaft “PlusFakt” vorgestellt. Laut Firmeninhaber Joachim Thiele ist die Software speziell auf die Bedürfnisse des Kfz- und Reifenhandels zugeschnitten. Sie biete alles, was der Groß- als auch der Einzelhandel benötige, sei leicht zu bedienen und werde kontinuierlich weiterentwickelt. Aktuell ist demnach momentan die Version 13.1 der Warenwirtschaft, die – so die PlusFakt Factory – weit mehr als das Übliche biete. Beispielhaft genannt werden in diesem Zusammenhang Schnittstellen zu vielen großen Reifenplattformen (Tyre24, Reifendirekt/Delticom, GettyGo, Tyre100, RFH Reifenbörse usw.), zahlreichen Autoteilesystemen (TecDoc, CentroDigital, Coparts etc.) sowie Buchhaltungsprogrammen. Zudem verfügt die Software dank eines E-Commerce-Systems über eine direkte Webshopanbindung (B2B, B2C). Wer sich einen Eindruck von dem Programm verschaffen möchte, kann die Website www.plusfakt.de konsultieren, wo sich zahlreiche auch für den Fall der Fälle als zusätzliche Hilfestellung für der User gedachte Onlinedemos abrufen lassen. Per Flash-Animation wird dabei schrittweise erklärt, wie sich die in der täglichen Praxis anfallenden Aufgaben in einem Reifenservicebetrieb mit “PlusFakt” erledigen lassen. Darüber hinaus kann dort der Download einer Demoversion angefordert werden. Des Weiteren gewährt der Anbieter an der Warenwirtschaft Interessierten eine “Zufriedenheitsgarantie”. Man hat dabei die Wahl zwischen einem “Sechsmonatstest” einerseits, bei dem zunächst nur zehn Prozent des Kaufpreises der Software als “Bearbeitungsgebühr” angezahlt werden und die restlichen 90 Prozent erst nach einem halben Jahr fällig werden bzw. bei Unzufriedenheit das Programm nach dieser Frist wieder gelöscht wird, wobei die “Bearbeitungsgebühr” allerdings nicht zurückerstattet wird. Andererseits wird ein “Mietkauf ohne Aufpreis” offeriert, bei dem der Kaufpreis in 36 Monatsraten gezahlt wird. Dabei kann innerhalb der ersten sechs Monate vom Kauf zurückgetreten werden, sodass dann keine weiteren Zahlungen mehr zu leisten sind und das Programm gelöscht werden muss – bereits gezahlte Raten werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. cm
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!