Zwischen netto und brutto können 25.000 Euro Ordnungsgeld liegen

Seit dem vergangenen Sommer gilt in Deutschland eine neue Preisangabenverordnung. Augenscheinlich hat sich aber die Verpflichtung, die sich daraus im Umgang mit Endverbrauchern ergeben, noch nicht überall im Land herumgesprochen, wie der Erfolg eines YouTube-Videos von Oliver Schumacher zu belegen scheint. Der Verkaufstrainer und Sprechwissenschaftler betont: „Endverbraucher haben nach der Preisangabenverordnung das Recht, Preise in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer genannt bzw. ausgewiesen zu bekommen.“ Nur so könne der Endverbraucher „durch Preiswahrheit und Preisklarheit leichter Angebote vergleichen“. Dem Endverbraucher gegenüber einen Preis „zuzüglich Mehrwertsteuer“ zu nennen verstoße demnach gegen geltendes Recht, so Schumacher weiter und verweist auf mögliche Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Lediglich gegenüber gewerblichen Kunden sei die Angabe von Nettopreisen gestattet. ab

 

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