Prüforganisationen dürfen bald „Vollgutachten“ machen
Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 die Regelung zum Paragraphen 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) außer Kraft gesetzt. Bisher durften nur amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer (aaSoP) des TÜV (alte Bundesländer) und in den neuen Bundesländern nur deren Kollegen der Dekra Fahrzeugabnahmen im Einzelgenehmigungsverfahren durchführen.
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