Prüforganisationen dürfen bald „Vollgutachten“ machen

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 die Regelung zum Paragraphen 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) außer Kraft gesetzt. Bisher durften nur amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer (aaSoP) des TÜV (alte Bundesländer) und in den neuen Bundesländern nur deren Kollegen der Dekra Fahrzeugabnahmen im Einzelgenehmigungsverfahren durchführen.

Hier lesen Sie den kompletten Beitrag …

NUR PREMIUM- UND ONLINE-ABONNENTEN HABEN ZUGRIFF AUF NRZ+-BEITRÄGE UND UNSER E-PAPER.

MELDEN SIE SICH BITTE AN.

LESER WERDEN
0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert