Teurer Reifenwechsel in Wilhelmshaven
Ein Reifenwechsel läuft beim Reifenfachhändler meistens ohne große Komplikationen ab. Nun kam es aber anders und das Oberlandesgericht in Oldenburg musste darüber urteilen. Die Nordwest Zeitung berichtet: Ein Autofahrer aus Wilhelmshaven hatte seine Pneus im Kofferraum liegend in die Werkstatt gefahren. Nach der Montage hatte der Reifenhändler die Reifen stehend in den Kofferraum gestellt.
Als der Autofahrer zu Hause ankam, öffnete er per Fernsteuerung die Kofferraumklappe. Die Reifen rollten in der abschüssigen Garage heraus und beschädigten das Garagentor. 6.000 Euro Schaden sollen entstanden sein. Der Mann verklagte den Reifenhändler. Seine Begründung: Er habe die Reifen liegend angeliefert, also hätten die Reifen auch liegend wieder ausgeliefert werden müssen. Das Urteil: Dem Autofahrer steht kein Schadensersatz zu, da er mit einem kurzen Blick hätte erkennen können, dass die Reifen nicht liegen, sondern stehen. Den Kläger treffe so ein überwiegendes Mitverschulden, dass ein etwaiges Verschulden des Reifenhändlers vollständig dahinter zurücktrete. cs
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