Schneeketten-Jubiläum: Das ist wichtig zu wissen

Vor 111 Jahren wurde die Erfindung der Schneeketten durch Harry D. Weed in den USA patentiert. Mittlerweile wurde das praktische Hilfsmittel zwar in vielen Bereichen durch leistungsfähige Winterreifen ersetzt, doch gerade in Bergregionen gibt es noch immer viele Strecken, wo Schneeketten nach wie vor durch Schilder vorgeschrieben sind, woran Yokohama jetzt in einer Mitteilung erinnert. Grundsätzlich gilt dabei: „Montiert werden müssen Schneeketten nur bei winterlichen Straßenverhältnissen und entsprechendem Verkehrszeichen, einem runden, blauen Schild, das einen Reifen mit Schneeketten zeigt.“ Sind die Schneeketten angelegt, darf in Deutschland, der Schweiz, Italien und Frankreich maximal 50 km/h gefahren werden – lediglich in Österreich existiert kein entsprechendes Tempolimit.

„Und noch ein genereller Tipp zu Winterfelgen aus dem freien Zubehörhandel: Damit Schneeketten hier überhaupt aufgezogen werden dürfen, muss der Räderhersteller die Nutzung im Rahmen des mitgelieferten Teilegutachtens oder der so genannten ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ausdrücklich erlauben – dabei kommt es ferner auch auf die verwendeten Reifengrößen an. Auch bei Originalrädern vom Fahrzeughersteller gibt es häufig Einschränkungen und Auflagen – Hinweise hierzu finden sich in der Regel in der zum Auto zugehörigen Betriebsanleitung“, so der japanische Reifenhersteller.

Das Bestücken der Antriebsachse mit Schneeketten ist ausreichend

Das Bestücken der Antriebsachse mit Schneeketten ist ausreichend

Reine Anfahrtshilfen seien übrigens „weder in gesetzlicher noch praktischer Hinsicht ein vollwertiger Ersatz für richtige Schneeketten. Letztere müssen aber nicht auf allen vier Rädern montiert werden – das Bestücken der Antriebsachse ist ausreichend. Bei 4×4-Fahrzeugen reicht aus der juristischen Perspektive eine beliebige Antriebsachse, allerdings schreiben manche Hersteller aus technischen Gründen die Montage an beiden Achsen vor. Sofern dies durch ein Zusatzschild vermerkt ist, kann es für Allradfahrzeuge sogar eine generelle Befreiung von der Schneekettenpflicht geben – allerdings gibt es diese Option nur in einigen Ländern wie der Schweiz. Ebenfalls vereinzelt möglich: Schilder, die Schneeketten nur für Autos ohne Winterreifen vorschreiben.“

In Österreich gelten zudem noch einige weitere Vorschriften: So werden dort nur Schneeketten nach der so genannten Ö-Norm anerkannt, die jedoch fast alle neueren Modelle erfüllen. Zudem müssen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im Zeitraum vom 1. November bis 15. März Schneeketten zumindest mitführen – egal auf welcher Strecke sie unterwegs sind. ab

 

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