Defektes Nfz-RDKS: BRV stellt Panneninterventionsbescheinigung vor

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Seit dem 7. Juli 2024 gilt für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen N1-3, M2+3 sowie O3+4 die Ausrüstungspflicht mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) bzw. einem alternativ typengenehmigten Reifendruckfüll- oder -regelsystem. „Da im Falle einer Reifenpannendienstintervention nicht immer gewährleistet ist, dass ein eventuell auch beschädigtes RDK-System wieder instandgesetzt werden kann, haben wir eine mehrsprachige Panneninterventionsbescheinigung erstellt“, schreibt dazu jetzt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) in einer Mitteilung. Diese soll dazu dienen, den Fahrer bzw. den Fuhrparkleiter darüber zu informieren, „dass ein nicht funktionierendes RDK-System einen Mangel darstellt, der baldmöglichst behoben werden muss“. In den Worten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV): „Ist nach einem pannenbedingten Reifenwechsel die ordnungsgemäße Funktion eines Reifendrucküberwachungssystems nicht mehr gegeben, hat der Halter anschließend dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird.“

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