Defektes Nfz-RDKS: BRV stellt Panneninterventionsbescheinigung vor
Seit dem 7. Juli 2024 gilt für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen N1-3, M2+3 sowie O3+4 die Ausrüstungspflicht mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) bzw. einem alternativ typengenehmigten Reifendruckfüll- oder -regelsystem. „Da im Falle einer Reifenpannendienstintervention nicht immer gewährleistet ist, dass ein eventuell auch beschädigtes RDK-System wieder instandgesetzt werden kann, haben wir eine mehrsprachige Panneninterventionsbescheinigung erstellt“, schreibt dazu jetzt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) in einer Mitteilung. Diese soll dazu dienen, den Fahrer bzw. den Fuhrparkleiter darüber zu informieren, „dass ein nicht funktionierendes RDK-System einen Mangel darstellt, der baldmöglichst behoben werden muss“. In den Worten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV): „Ist nach einem pannenbedingten Reifenwechsel die ordnungsgemäße Funktion eines Reifendrucküberwachungssystems nicht mehr gegeben, hat der Halter anschließend dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird.“
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!