Deutsche Zollbehörde untersagt Altreifenimport aus der Schweiz
Altreifen, die aus der Schweiz nach Deutschland bzw. in einen anderen EU-Staat verbracht werden sollen, müssen im Rahmen eines sogenannten Notifizierungsverfahrens besonderes angemeldet werden; ohne Zustimmung der Abfallbehörden beider Staaten und ohne zollamtliche Genehmigung, kein Export der Abfälle. Das wusste vermutlich auch ein Schweizer Unternehmer, der rund 1.000 Altreifen nach Deutschland exportieren wollte, und zwar dem Anschein der zollamtlichen Anmeldung entsprechend an ein Reifenhandelsunternehmen, wie dazu die Weiler Zeitung berichtet. Dem Zollamt in Weil am Rhein war allerdings aufgefallen, dass an der angegebenen Zieladresse der Reifen in Rheinland-Pfalz kein Händler, sondern eben ein Entsorgungsunternehmen ansässig ist. Demnach durften die Reifen nicht nach Deutschland eingeführt werden, wie dazu die Lokalpresse über den „Vorfall“ berichtet. ab
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