Ende der Doppelprüfung bei AU-Messgeräten

Seit dem 3. November entfällt die bisherige Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung) für Abgassmessgeräte. Damit entsteht für die anerkannten AU-Werkstätten keine Verpflichtung mehr, eine Eichung bei der Eichbehörde zu beantragen. Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e. V. (BRV) mitteilt, sollten AU-Werkstätten, die schon eine zuständige Eichbehörde beauftragt haben, diesen Auftrag stornieren. Weiter heißt es in…

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