Nordrhein-Westfalen: Testpflicht am Arbeitsplatz nach Urlaub
Die aktuelle Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen sieht für alle nicht immunisierten Beschäftigten einen Negativtestnachweis vor, die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben.
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