Corona-Soforthilfe: Bundesregierung schließt Mittelstandslücke per KfW-Schnellkredite

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Es gibt für Mittelständler immer mehr Möglichkeiten, Liquiditätsengpässe, die im Zuge der Corona-Krise entstehen, zu überbrücken. Am vergangenen Wochenende haben das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) per KfW-Schnellkredite ein zusätzliches Programm für den Mittelstand festgezurrt. Die Bundesregierung will „damit einer Lücke des Rettungsschirms“ begegnen, wie es dazu in einer Mitteilung des Mittelstandsverbunds heißt. „Im Rettungsschirm der Bundesregierung klaffte bislang eine erhebliche Lücke zwischen der direkten finanziellen Unterstützung von kleinen Unternehmen und Selbständigen sowie Großunternehmen – der Mittelstand fiel hier durch“, so Eckhard Schwarzer, Präsident des Mittelstandsverbunds, dazu.

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. „Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.“

Das Wichtigste in Kürze:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit elf bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • Kreditbetrag: bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Zinssatz von aktuell 3,00 Prozent p.a.
  • zehn Jahre Laufzeit
  • 100 Prozent Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre

Für Unternehmen, die im letzten Jahr einen gewinnbringenden Geschäftsbetrieb hatten, sollen Kredite in Höhe von drei Monatsumsätzen abrufbar sein. Maximal 500.000 Euro für Unternehmen von zehn bis 50 Beschäftigten, bis zu 800.000 Euro für größere Unternehmen. Die Laufzeit der Mittelstandsdarlehen sind auf zehn Jahre angelegt, wovon zwei Jahre tilgungsfrei sein sollen. Der Zinssatz liegt bei drei Prozent pro Jahr. „Diese Regelung fällt höher aus als erwartet. Allerdings lässt sich dieser Schnellkredit flexibel in einen späteren KfW-Kredit ohne Vorfälligkeitsprüfung und mit niedrigerem Zinssatz umwandeln. Im Moment ist Geschwindigkeit wichtig. Dafür gibt es jetzt einen Lösungsansatz“, so Schwarzer.

Aber: „Die Untergrenze von zehn Mitarbeitern erscheint aus unserer Sicht bedenkenswert. Denn eine große Anzahl an Mittelständlern ist auch mit einer entsprechend niedrigeren Beschäftigtenzahl unterwegs.“

Der Verbandspräsident appelliert: „Die Bundesregierung hat einen ‚KfW-Schnellkredit‘ beschlossen – nun muss es aber auch schnell gehen. Die Corona-Krise und die laufenden Ausgaben der Unternehmen kennen keine Feiertage. Ziel muss es sein, die Liquidität noch vor Ostern zu den Betroffenen zu bringen. Jeder Tag zählt“, so der Verbandspräsident abschließend.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten, eine Beantragung wäre ab dann möglich. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hofft, das neue Hilfsprogramm könnte bereits an Gründonnerstag verfügbar sein. ab

 

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