BRV: Vermeintlich „irreführende Werbung im Internet“ durch Reifendirektvermarkter

In jüngster Zeit habe der BRV einige Hinweise bekommen, heißt es in einer Mitteilung des Verbands, dass Reifendirektvermarkter Verbraucher mit vermeintlich irreführender Werbung, speziell über die Google-Suchmaschine, auf ihre eigenen Seiten lenken möchten. „Ein potenzieller Kunde, der in der Google-Suchmaschine einen konkreten Reifenhändler sucht, erhält z.B. als ersten Treffer einen Reifendirektvermarkter mit einem weiteren Hinweis auf den gesuchten Reifenhändler. Der unbedarfte Nutzer klickt die Seite an und gelangt auf den Onlineshop des Reifendirektvermarkters und nicht auf die Seite des gesuchten Reifenhändlers“, so der BRV weiter und unterstreicht, dass die Google-Ads-Werberichtlinien an dieser Stelle eindeutig seien und zitiert daraus: „Nutzer sollen sich nicht durch Anzeigen getäuscht fühlen. Daher erwarten wir, dass die Anzeigen (…) den Nutzern Informationen liefern, die ihnen fundierte Entscheidungen ermöglichen. Anzeigen und Anzeigenziele, mit denen die Nutzer (…) durch die Bereitstellung irreführender Informationen zu (…) Unternehmen getäuscht werden sollen, sind unzulässig.“ Ob Händler hiervon betroffen seien, könnten diese dem BRV zufolge „ganz leicht überprüfen, in dem Sie Ihren Betrieb selber in Google suchen. Sollte hier eine entsprechende unzulässige Anzeige mit Ihrem Namen erscheinen, können Sie hiergegen rechtlich vorgehen.“ ab

 

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