Autofahrer kennen sich mit neuer Winterreifenpflicht (noch) nicht gut aus

Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht können neuerdings der Halter eines Fahrzeugs wie auch der Fahrer mit einem Bußgeld belegt werden, sollten Halter und Fahrer nicht dieselbe Person sein. Während dem Fahrer mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt drohen, muss der Halter des Autos sogar mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt fürchten. Wird der Tatbestand um eine Behinderung, Gefährdung oder sogar einen Unfall ergänzt, muss der Fahrer 80, 100 bzw. 120 Euro zahlen und einen Punkt hinnehmen. Obwohl die Regelung schon seit dem vergangenen Winter gilt, haben 73 Prozent der Autofahrer von dieser Neuregelung noch nie etwas gehört. Das ist eines der Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des Marktforschungsinstitut Insa-Consulere, durchgeführt im Auftrag von Reifen.com. Dabei trat noch eine weitere „gefährliche Unkenntnis“ zutage.

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