Recht auf freie Werkstattwahl in Garantiezeit oft unbekannt – Umfrage

Pkw-Besitzer haben das Recht auf eine freie Werkstattwahl – ohne Nachteile für ihre Herstellergarantie. Dieses Wahlrecht basiert auf einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2010, ist vielen Autobesitzern jedoch bis heute nicht bekannt. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von ATU durchgeführt hat: Demnach glauben immer noch 46 Prozent der Befragten, die schon einmal einen Pkw mit Garantie gekauft haben, dass sie zum Erhalt ihrer Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller eine Vertragswerkstatt beauftragen müssen. Diese Falschinformation im Markt zu korrigieren, daran sollte der im Autoservice engagierte Reifenfachhandel – gerade auch im ‚Sommerloch‘ – ein durchaus großes Interesse haben.

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