Der frühe Vogel …

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… fängt den Wurm, sagt man so schön. Wir meinen aber: Wer sich vor dem Hintergrund der am 25. Mai EU-weit in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung bereits für den täglich kostenlos versendeten Newsletter der NEUE REIFENZEITUNG neu angemeldet und diese Anmeldung über den daraufhin per E-Mail erhaltenen Link danach noch aktiviert/bestätigt hat, der hat alles richtig gemacht. Denn dann werden wir Sie über kommenden Freitag hinaus weiterhin mit unseren aktuellen Nachrichten aus der Reifen- und Räderbranche versorgen. Wer sich unter https://reifenpresse.de/magazin/newsletter/ zwar schon neu angemeldet, aber den gemäß Double-Opt-in-Verfahren nötigen Klick auf den Bestätigungslink bislang noch nicht gemacht hat, ist jedoch auf halbem Weg stehen geblieben und wird nach besagtem Stichtag vergeblich nach unserem Newsletter im Posteingang suchen. In diesem Fall ist es jetzt gewissermaßen fünf vor zwölf für den Klick auf den Aktivierungsklick in der Bestätigungs-Mail. Das gilt freilich genauso für diejenigen, die sich noch gar nicht um diese Sache gekümmert haben, aber dennoch weiterhin den Newsletter der NEUE REIFENZEITUNG erhalten möchten. christian.marx@reifenpresse.de


Im Zuge der am Freitag in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung müssen Sie sich für den Erhalt des Newsletters der NEUE REIFENZEITUNG neu anmelden
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Haben Sie das bereits getan und über den daraufhin per E-Mail an Sie versandten Link die Aufnahme in den Verteiler bestätigt, werden Sie wie gewohnt auch nach dem 25. Mai weiterhin mit Nachrichten versorgt dazu, was die Reifen- und Räderbranche gerade bewegt.

Wenn nicht, können Sie Ihre Newsletterneuanmeldung nacholen unter:

 

https://reifenpresse.de/magazin/newsletter/

 

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