Reifenstecher von Chemnitz darf nun auch mit Foto gesucht werden
Der Reifenstecher von Chemnitz hat bisher etwa 500 Mal zugeschlagen. Jetzt hat das Amtsgericht Chemnitz erlaubt, dass die Fotos und die Videos einer Überwachungskamera verwendet werden dürfen, um den Mann öffentlich zu suchen. Der Beschluss des Gerichtes ist uneingeschränkt und erlaubt somit die Veröffentlichung des Materials in Printmedien, Internet, sozialen Netzwerken und im Fernsehen. Die Polizei Chemnitz hat sich entschlossen, die Fahndung nicht vor dem 3. Mai einzuleiten. Sie Ermittler räumen dem Täter ein, sich bis dahin bei der Kriminalpolizei zu stellen. cs
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