Umweltpflichten nicht auf die leichte Schulter nehmen – Strafen drohen
Wer eine Firma hat, muss viele Gesetze beachten. Einige davon geraten leicht in Vergessenheit. Und das kann schnell zu Problemen führen. Die Umweltmanager von Partslife informieren jetzt darüber, dass es einige Umweltpflichten gibt, die Unternehmer zu oft auf die leichte Schulter nehmen. Partslife unterstützt alle Firmen aus dem freien Kfz-Servicemarkt dabei, „immer auf der sicheren Seite zu sein“, heißt es dazu in einer Mitteilung der Initiative des freien Kfz-Teilemarktes, in der mehr als 50 vertraglich gebundenen Systempartnern aus Industrie und Handel organisiert sind. Im einzelnen geht es Anfang 2018 um die folgenden Themen: Jeder Betrieb muss jetzt seinen Abfall trennen und seine elektrischen Geräte regelmäßig prüfen. Darüber hinaus müssen schon jetzt viele Unternehmen ihren Stromverbrauch intelligent messen. Unternehmen, die entsprechende Auflagen nicht einhalten, können empfindliche Strafen drohen oder ihnen geht im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz verloren, so Partslife weiter. Im Folgenden die Details zu den drei Themen.
„Aus dem Privathaushalt kennen wir es, im Gewerbebetrieb ist es noch komplizierter: Mülltrennung ist Pflicht“, sagt Alexander Granzin von Partslife. So müssen Kfz-Unternehmer bereits seit dem 1. August 2017 darauf achten, dass sie ihren Gewerbeabfall richtig trennen. Anders als zu Hause gebe es hier aber viel mehr zu beachten, heißt es dazu. „So müssen Firmen ihren Müll sortieren in die Kategorien Papier, Metall, Holz, Textilien, Glas, Kunststoff und Bioabfälle. Und das haben sie auch zu dokumentieren. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn es im konkreten Fall nicht möglich oder zumutbar ist, die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen. So wäre es zum Beispiel nicht zumutbar, sehr geringe Mengen einer bestimmten Müllsorte getrennt zu entsorgen“, schreibt Partslife weiter.
Auch hierauf weist Alexander Granzin hin: „Alle Kfz-Betriebe mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr sind verpflichtet, so genannte Smart Meter einzusetzen.“ Das sind kleine Apparate, die den Stromverbrauch einzelner Geräte aufzeichnen und an den Stromanbieter übermitteln. Diese Regel gilt bereits seit 2017. Ab 2020 wird verschärft: Dann muss jede Firma mit über 6.000 Kilowattstunden jährlich Smart Meter nutzen. Partslife berät Werkstätten nicht nur beim Einsatz der schlauen kleinen Helfer, sondern zeigt den Unternehmern auch, wie sie es schaffen können, weniger Energie in ihrem Betrieb zu verbrauchen.
Nicht jedem sei außerdem bewusst, dass über 30 Prozent aller Brandunfälle von elektrischen Defekten verursacht würden, so Partslife. Gerade im Kfz-Betrieb mit seinen vielen elektrischen und elektronischen Geräten sei diese Gefahr nicht zu unterschätzen, ist man dort überzeugt. „Deshalb sind Werkstätten verpflichtet, alles, was einen Stecker hat, regelmäßig überprüfen zu lassen. Und das müssen sie auch dokumentieren. Tun sie das nicht, können empfindliche Strafen drohen. Außerdem kann es passieren, dass im Brandfall der Versicherungsschutz nicht mehr greift.“
Partslife unterstützt Werkstätten dabei, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten „und damit immer auf der sicheren Seite zu sein, egal, ob es um Elektrogeräte, Smart Meter oder Mülltrennung geht“.
Mehr dazu unter www.partslife.de oder telefonisch unter 06102-812920. ab
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