Serien-Reifenstecher wegsperren: Ist das so einfach?
Täglich tauchen neue Meldungen über Reifenstecher auf. Mal macht es einer aus Liebeskummer, mal weil er mit den Walkingstöcken sonst nicht durchkommt oder einfach nur aus Langeweile. Nicht selten sind es sogar Serientäter. Wird von ihnen berichtet, kommt auch schnell mal die Frage auf, warum man vor solchen Tätern nicht geschützt werden kann. Der Tölzer Kurier hat sich dem Thema angenommen und fragte nach, warum man den mutmaßlichen Reifenstecher von Lenggries (er hat schon an mindestens 130 Autos die Reifen platt gemacht) nicht einfach ins Gefängnis sperren kann oder ihn in eine psychiatrische Klinik einweisen kann, so wie es in den Sozialen Medien von aufgebrachten Bürgern oftmals gefordert wird. Der mutmaßliche Täter aus Lenggries sei nach wie vor auf freiem Fuß. Heraus bekam die Tageszeitung folgenden Sachverhalt: Die reine Wiederholungsgefahr reiche bei einer Straftat wie Sachbeschädigung für eine Untersuchungshaft nicht aus.
Und wie sieht es mit einer Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung aus, wollte die Tageszeitung von der Sprecherin des Amtsgerichts Wolfratshausen, Anne Köhn, wissen und bekam folgende Antwort: Zwei formale Wege führten zu einer Zwangseinweisung. Einer davon: die im Landesgesetz geregelte „Einweisung nach öffentlichem Recht“. „Dazu muss ein Antrag des Landratsamts beziehungsweise des Gesundheitsamts vorliegen“, erklärt die Richterin der Zeitung. Das werde im Fall des Reifenstechers aber nicht passieren. „Dazu muss die öffentliche Sicherheit und Ordnung in erheblichem Maß gefährdet sein, sprich: Leib und Leben müssen bedroht sein“, erklärt Landratsamts-Sprecherin Marlis Peischer der Zeitung. Eine andere Variante der Zwangseinweisung sei nach Köhns Angaben denkbar, falls die Person unter Betreuung stehe. Dann könne der Betreuer bei Gericht eine Einweisung beantragen – zum eigenen Schutz des Betroffenen. Das gehe laut der Richterin aber nur „bei Gefahr, dass derjenige sich selbst tötet oder sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt“.
Und was bedeutet dies jetzt für die Bürger von Lenggries? Der Reifenstecher kann in Freiheit auf seinen Strafprozess warten. Sei dieser abgeschlossen, könnten seine Opfer zivilrechtlich Geld von ihm fordern. Ob bei ihm allerdings dann was so holen ist, sei fraglich. cs
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