Neue Hoffnung für duplierte und triplierte Altreifen beim Zoll

Ein wichtiger Zweig des Altreifenrecyclings ist der Export. Viele der Reifen, die den hiesigen Qualitätsansprüchen und gesetzlichen Auflagen nicht mehr genügen, sind in Ländern, in denen aufgrund der Straßenverhältnisse geringere Geschwindigkeiten gefahren werden, noch gut zu verwenden. Um solche Reifen platzsparend und kostengünstig verschiffen zu können, werden sie dupliert oder tripliert. Das bedeutet, dass zwei oder drei Reifen verschiedener Größen ineinander gepackt werden. Leider hat diese Methode beim Zoll immer wieder zu Problemen geführt. Ein Pilotversuch aus Bayern soll dem nun ein Ende bereiten. So steht es in einer Mitteilung der Initiative ZARE (“Zerfifizierte Altreifenentsorger”). Der Hintergrund der Abweisung duplierter und triplierter Reifen am Zoll: „Bei dieser Verpackungsmethode kann es zu Beschädigungen an den Reifen kommen, die die vorgesehene Weiterverwendung am Bestimmungsort unmöglich machen. Wird eine solche Beschädigung von den Zollbeamten festgestellt oder auch nur vermutet, wird der Versand gestoppt, weil man dahinter eine illegale Altreifenentsorgung in Dritte-Welt-Länder vermutet, die auf jeden Fall verhindert werden soll“, heißt es in einer Mitteilung.

Um einer solchen Abweisung entgegenzuwirken, habe der öffentlich bestellte und vereidigte Reifensachverständige Michael Immler im Auftrag des Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) einen Schadenskatalog erstellt, in dem er die Richtlinien für eine schadenfreie Triplierung/Duplierung festlegte. Der vom BRV-Arbeitskreis Altreifenentsorgung im März 2012 beschlossene Katalog sei anschließend den zuständigen staatlichen Stellen als Beurteilungsgrundlage übergeben worden  – „leider ohne eine wirkliche Besserung zu erzielen. Immer noch beklagen Export- und Entsorgungsunternehmen Willkür am Zoll“.

In einem Gespräch des BRV mit der bayrischen Landesregierung habe man sich nun auf eine Lösung geeinigt, die zunächst in Bayern getestet und bei Erfolg auf das restliche Bundesgebiet ausgedehnt werden werde. „Den Exportpapieren wird ab sofort ein ausgefülltes Bestätigungsformular beigefügt, mit dem das jeweilige Unternehmen darlegt, bei der Duplierung/Triplierung geeignete qualitätssichernde Maßnahmen getroffen zu haben“, heißt es in der Mitteilung. Liege dieses Formular bei, werde auf eine Zurückweisung künftig verzichtet. In einem Jahr solle die Praxis einer resümierenden Prüfung unterzogen werden. Komme man dabei zu einem positiven Ergebnis, könnte eine bundesweit analoge Handhabung empfohlen werden.    cs

 

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