Niederländische Gesundheitsbehörde sieht keine Risiken durch Sport auf Kunstrasen

Ende 2016 war in den Niederlanden und dann auch in Deutschland die Aufregung mal wieder groß. Der niederländische Fernsehsender Vara hatte berichtet, dass sich auf Kunstrasenplätzen krebserregende Stoffe befinden. Die kämen aus den Gummigranulaten, die auf solchen Plätzen zum Verfüllen verwendet werden. Die Granulate würden aus Altreifen hergestellt und krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten. Die Medien stiegen in das Thema ein, Fußballspiele wurden daraufhin abgesagt.

Das niederländische National Institute for Public Health and the Environment (RIVM) hat nun auf seiner Internetseite einen Bericht veröffentlicht, in dem geschrieben steht, dass die Sicherheit der Menschen, die auf Kunstrasenplätzen mit einer Füllung aus Gummigranulaten Sport treiben, nicht gefährdet sei. Zwar enthielten die Granulate zahlreiche Stoffe, die aber „nur in sehr geringen Mengen aus dem Granulat freigesetzt werden“. Die Stoffe seien mehr oder weniger „eingeschlossen“. Deshalb wäre die Wirkung auf die menschliche Gesundheit praktisch auch „vernachlässigbar“. Weiter heißt es: In der vorliegenden Literatur wurden keine Hinweise auf eine Verknüpfung von Sportarten auf synthetischen Rasenfeldern mit einer Füllung aus Gummigranulat und Leukämie oder Lymphknotenkrebs gefunden. „Darüber hinaus ist aus der Zusammensetzung des Kautschukgranulates klar, dass die chemischen Substanzen, die Leukämie oder Lymphknotenkrebs hervorrufen können, entweder nicht vorhanden sind (Benzol und 1,3-Butadien) oder in einer sehr geringen Menge (2- Mercaptobenzothiazol)“, steht auf der Seite des Institutes.

Zudem heißt es: Seit den 1980er Jahren sei ein leichter Anstieg der Menschen im Alter zwischen 10 und 29, die Leukämie bekommen haben, beobachtet worden. Dieser Trend habe sich aber seit dem ersten Einsatz von Kunstrasenfeldern in den Niederlanden im Jahr 2001 nicht verändert. Das RIVM empfiehlt, „den Standard für Gummigranulat auf einen Wert einzustellen, der näher an der Norm für Verbraucherprodukte liegt“. Gummigranulat müsse bisher in den Niederlanden die gesetzlichen Anforderungen an „Mischungen“ erfüllen. Der Standard für Konsumgüter sei weitaus strenger: „Er erlaubt weit geringere Mengen an PAK (100 bis 1000 Mal niedriger) gegenüber dem Standard für Mischungen.“ Weiter heißt es: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führe derzeit Untersuchungen zur Bestimmung eines geeigneten Standards für Kautschukgranulate durch. cs

 

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