De-minimis 2017: Es sieht wieder nicht gut aus für Runderneuerte

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Um die grundsätzliche Förderung von runderneuerten Reifen nach dem De-minimis-Förderprogramm für die Förderperiode 2017 steht ist schlechter denn je. Hatten die Branche und deren Verbände bisher noch gehofft, nach einem Jahr ‚Auszeit’ 2016 würde man wenigstens eine erneute grundsätzliche Förderung für das kommende Jahr durch eine entsprechende Überzeugungs- und Lobbyarbeit ermöglichen können, so ziehen sich durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages vergangene Woche die düsteren Wolken über dem Runderneuerungsmarkt immer weiter zusammen. Die Verbände sind entsprechend frustriert; allein in der deutschen Runderneuerungsbranche stehen rund 2.000 Arbeitsplätze zur Disposition.

In den Beratungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde in der vergangenen Woche zwar in nicht-öffentlicher Sitzung über die entsprechende Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetz und damit über die sogenannte Mautharmonisierung – also den Ausgleich für inländische Fuhrparks für Mautzahlungen durch entsprechende Förderprogramme, darunter auch die zentrale „Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ (De-minimis) – gesprochen. Der federführende Verkehrsausschuss habe sich dabei aber „unter dem Druck der Haushälter nicht entschließen“ können, „den entsprechenden Antrag […] zu stellen“, betont ein entsprechend frustrierter Hans-Jürgen Drechsler. Eine geänderte Förderung von Reifen – neu oder runderneuert – zur aktuellen Förderperiode steht demnach derzeit nicht mehr auf der politischen Agenda. Folglich sehe es „zu De-minimis nicht gut aus“, so der BRV-Geschäftsführer weiter. Die Chancen, dass ab 2017 die Anschaffung runderneuerter Reifen wieder grundsätzlich über das De-minimis-Förderprogramm geförderte werden kann, nachdem die Fördermöglichkeit durch eine Umformulierung der Förderrichtlinie 2016 auf Druck des Bundesrechnungshofes für viele Branchenteilnehmer überraschend entfallen war, seien „damit – realistisch gesehen – mittlerweile eher sehr gering“, so Drechsler weiter.

Die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der Transport- und Logistikverbände AMÖ, BGL, BWVL und DSLV kritisierten unterdessen deutlich die Haltung der Haushälter des Deutschen Bundestages. „Durch deren nicht nachvollziehbare Ablehnung einer Änderung des Paragrafen 11 im Bundesfernstraßenmautgesetz werde eine sinnvolle und effiziente Verwendung der Haushaltsmittel zur Mautharmonisierung verhindert und das Programm von innen heraus ausgehöhlt. Es sei nicht glaubwürdig und akzeptabel, dass man einerseits das Bundesverkehrsministerium auffordere, für eine umfassende Mittelverwendung zu sorgen, sich andererseits aber den notwendigen Änderungen der gesetzlichen Grundlage verschließe.“ Für die Mautharmonisierung stehen im Bundeshaushalt 2017 immerhin 450 Millionen Euro bereit, 252 Millionen Euro davon für das Programm De-minimis.

Die Verbandspräsidenten forderten „statt Lippenbekenntnissen eine Nachbesserung am Gesetzentwurf, der die Notwendigkeit der Harmonisierung für die deutsche Verkehrswirtschaft nicht weiter ignoriert und einen sinnvollen und unbürokratischen Abfluss der Mittel möglich macht. Die Vertreter der Logistikspitzenverbände riefen ihre Mitgliedsunternehmen dazu auf, ihre Wahlkreisabgeordneten auf diesen unhaltbaren Zustand anzusprechen. Diese sollten nicht allein der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zustimmen, sondern damit verbunden auch – ohne Wenn und Aber – die Harmonisierungszusage endlich auf tragfähige Grundlagen stellen.“

Der Plan war ursprünglich, im sogenannten Referentenentwurf zum „4. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“, mit dem die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen beschlossen werden soll, auch einen entsprechenden Halbsatz einzufügen „der klargestellt, dass im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe abweichend von §§ 23 und 44 BHO auch Maßnahmen gefördert werden dürfen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und keine Anreizwirkung haben“. Dadurch, dass der federführende Verkehrsausschuss den entsprechenden Passus nicht übernommen hat, startet die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und damit die sogenannte Mautharmonisierung nun ohne etwaige Änderungsvorschläge gegenüber der aktuellen Rechtslage, was die Förderungen von Reifen – neu oder runderneuert – nach De-minimis betrifft in das parlamentarische Verfahren. Der BRV hatte diesen Vorschlag des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. über die entsprechende Ergänzung zum Referentenentwurf „ausdrücklich, auch im Rahmen von www.deutschlandrunderneuert.de unterstützt“, so der Verband weiter.

Die aktuellen Pläne zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes seien Hans-Jürgen Drechsler zufolge „geradezu ein Paradebeispiel für aus unserer Sicht mittelstandsfeindlichen und nicht akzeptablen Bürokratismus, bereits bereitgestellte Mittel nur deshalb nicht abfließen zu lassen, weil bestimmte Maßnahmen – hier die Förderung runderneuerter Lkw-Reifen, die zwar nachweislich dem Zuwendungszweck der Förderrichtlinie De-minimis entsprechen, hier der Senkung der Emissionen und der Reduzierung der Materialverbräuche –, aber eben formal nicht überobligatorisch sind.“ arno.borchers@reifenpresse.de

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