Versicherungsschutz für eingelagerte Kundenreifen und –Räder
Im neuen Newsletter des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) geht es mal wieder um den Versicherungsschutz für eingelagerte Kundenräder. Hier hat der BRV mittlerweile in Erfahrung gebracht, „dass es sehr wohl Versicherungsunternehmen gibt, die im Rahmen einer Betriebsinhaltsversicherung, bei einem ersatzpflichtigen Schaden, die Reifen und Räder zum Neuwert versichern und ohne den Hinweis auf eine eventuelle Eigenversicherung des Kunden eine Erstattung erfolgt“, so Verbandsvorsitzender Peter Hülzer.
Zwei Adressen hat der BRV seinen Mitgliedern genannt. Zum einen die Nürnberger/Garanta Versicherungs AG in Nürnberg mit seinem Spezial-Schutz für Kfz-Betriebe und zum anderen die ForrestSchleicher Versicherungs & Finanzdienstleister GmbH aus Oberasbach. Peter Hülzer rät beim Abschluss einer Neuwertversicherung mit Regressverzicht, den Musterverwahrungsvertrag des BRV um den Hinweis zu ergänzen, dass die Betriebsinhaltsversicherung vollumfänglich eintritt und dafür der Passus „Sollte es zu einem Verlust oder einer Beschädigung der verwahrten Artikel infolge von Feuer/Diebstahl kommen, weisen wir vor dem Hintergrund des Versicherungsvertragsgesetztes (§ 78,3 VVG) darauf hin, dass der Kunde zuerst Ansprüche gegenüber seiner Kfz-Versicherung geltend machen muss. Sofern die Ansprüche nicht bzw. nicht vollständig erstattet werden, tritt unsere Betriebsinhaltsversicherung ein“ gestrichen werden muss. cs
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