KBA-Projektgruppe plant Teiletypgenehmigung anstatt Teilegutachten

Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums leitet das Kraftfahrt-Bundesamtes derzeit ein Projekt, „das die Machbarkeit einer neuen Teiletypgenehmigung unter Berücksichtigung der Stärken der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) nach § 22 StVZO und des Teilegutachtens (TGA) sowie Beseitigung grundlegender Schwächen erarbeitet“, heißt es dazu vonseiten der in Flensburg ansässigen Bundesbehörde. Zur Projektgruppe zählen Vertreter des Ministeriums, des Verbands der Automobil-Tuner (VDAT), des Verbands der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV), der Technischen Dienste sowie verschiedener TGA-Inhaber und des KBA selbst. Das Teilegutachten soll nach aktuellem Stand mit der Neufassung der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) entfallen, die voraussichtlich 2018 in Kraft treten wird. Bis dahin bleiben beide Systeme – also die Genehmigung von Teilen über eine ABE oder ein Teilegutachten – weiterhin bestehen.

Auf Anfrage der NEUE REIFENZEITUNG betont ein Sprecher des Kraftfahrt-Bundesamtes: „Derzeit gelangen Sonderräder mit Teilegutachten und ABE in den Markt. Da die Prüfanforderungen eindeutig in der StVZO beschrieben sind („Räderrichtlinie“), werden insbesondere für dieses Genehmigungsobjekt keine großen Veränderungen erwartet.“ Hinsichtlich der Kennzeichnung müssten allerdings Räder, so KBA-Pressesprecher Stephan Immen, „die statt bislang mit TGA in Verkehr gelangt sind, dann mit einem Genehmigungszeichen (KBA-Nummer) gekennzeichnet sein.“

Auf Einladung des VDAT haben Vertreter des KBA im Rahmen der Essen Motor Show Herstellern die Genehmigungsbehörde KBA, die Voraussetzungen für das Erlangen einer ABE und der zukünftigen Teiletypgenehmigung sowie die Inhalte des Projektes vorgestellt. ab

 

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