Mitbestimmung: Goodyear-Mitarbeiter unterliegen vor Bundesarbeitsgericht
14 Arbeitnehmer der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH unterlagen nun letztinstanzlich vor dem Bundesarbeitsgericht. Sie wollten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat des Unternehmens bei der Wahl 2011 direkt wählen. Da der Hauptwahlvorstand des Reifenherstellers damals aber 444 Leiharbeiter mit zur Belegschaft zählte, die damit insgesamt 8.341 Arbeitnehmer umfasste, sollte es statt der direkten Wahl eine Delegiertenwahl geben; die Schwelle für ein solches indirektes Wahlverfahren liegt bei 8.000 Mitarbeitern.
Das Bundesarbeitsgericht stärkte mit seinem aktuellen Urteil (7 ABR 42/13) nun die Rolle der Leiharbeiter in der Mitbestimmung auf Unternehmensebene. Das Gericht bestätigte damit seinen bisherigen Kurs. Bereits 2013 hatten die Erfurter Richter entsprechend geurteilt, dass Leiharbeiter bei der entscheidenden Mitarbeiterzahl für die Größe des Betriebsrates einzurechnen sind. Das Gesetz räumt Leiharbeitern, die länger als drei Monate in einem Unternehmen eingesetzt sind, ein Wahlrecht für Betriebsräte und Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer ein. ab
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