KBA warnt vor Pkw-Stahlrädern nicht ausreichender Festigkeit
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) warnt öffentlich vor der Benutzung von Stahlrädern der Typen „RG 16445“, „RG 18245“, „RG 18425“ und „RG 19045“, die im Zeitraum vom 18. bis zum 30. Oktober 2012 bundesweit an Händler verkauft wurden. „Es wurde festgestellt, dass die Festigkeit dieser Stahlräder nicht ausreichend ist. Dies kann dazu führen, dass sich das Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug löst“, so die Behörde über die Räder, die ein ungültiges Typgenehmigungszeichen tragen sollen: Im Falle der Radtypen „RG 16445“ und „RG 18245“ in der Größe 6Jx15 Zoll lautet es demnach auf KBA49060 bzw. KBA49061, während die betoffenen „RG-18425“- und „RG-19045“-Räder in 6,5Jx16 Zoll anhand der auf der Radaußenseite eingeprägten Zahlencodes KBA49068 bzw. KBA49070 zu erkennen sind. Wer solche Stahlräder besitzt, kann laut KBA weitere Informationen über den Ablauf der Rückrufaktion unter der E-Mail-Adresse technik@reifen-go.de oder unter der Telefonnummer 0201/6493640-0 erhalten. Allerdings hat das hinter diesen Kontaktdaten stehende Unternehmen Reifen Go! (Essen) Ende vergangenen Jahres bereits Insolvenz anmelden müssen. cm
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