Was tun, wenn Verbraucher konventionelle statt Runflat-Reifen wollen?
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) registriert – nicht zuletzt auch aufgrund entsprechender Rückmeldungen seiner Mitgliedsbetriebe – nach eigenen Angaben einen anhaltenden Trend, dass Verbraucher beim Reifenkauf möglichst wenig Geld ausgeben wollen. In diesem Bemühen hat so mancher Kunde des Reifenhandels offenbar die Möglichkeit entdeckt, im Falle einer anstehenden Neuanschaffung die in der Regel teureren Notlauf- bzw. Runflat-Reifen an seinem Fahrzeug durch konventionelle Bereifung ohne verstärkte Seitenwände zu ersetzen. „Neuester ‚Clou’ ist nicht nur die generelle Umrüstung auf Serienreifen/konventionelle Reifen, sondern jetzt auch achsweise, d.h. eine Mischbereifung von Serienreifen/konventionelle Reifen mit Runflat-Reifen“, weiß BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler zu berichten. Grundsätzlich sei zwar davon auszugehen, dass bei Kraftfahrzeugen, die von den betreffenden Automobilherstellern erstausrüstungsseitig sowohl mit derselben Reifendimension in konventioneller Ausführung als auch optional mit Reifen in Runflat-Ausführung ausgestattet werden, beide Reifenarten montiert werden können, ohne dass es spürbare Auswirkungen auf die Fahreigenschaften des Fahrzeuges gibt. „Dies gilt aber nur bezüglich einer generellen Umrüstung und nicht für den Fall einer achsweisen Umrüstung“, sieht der BRV in dem scheinbar neuerdings zu beobachtenden Trend ein potenzielles Sicherheitsrisiko.
Zudem müsse auch bei Fahrzeugen, die erstausrüstungsseitig ausschließlich nur pro Reifendimension (Rad-Reifen-Kombination) in Runflat-Ausführung ausgestattet werden, davon ausgegangen werden, dass ihr Fahrwerk auf die Verwendung von Notlaufreifen ausgelegt ist, obwohl auch hier konventionelle Bereifung in derselben Reifendimension straßenverkehrsrechtlich zulässig sei. „In der Folge ist damit davon auszugehen, dass es bei diesen Fahrzeugen bei der Montage von ‚normalen’ Serienreifen/konventionellen Reifen (Winter- und/oder Sommerreifen) zu zum Teil deutlich veränderten Fahreigenschaften kommen kann. Dies gilt ebenso für eine achsweise Mischbereifung von ‚normalen’ Serienreifen/konventionellen Reifen mit Runflat-Reifen“, warnt Drechsler. Vor diesem Hintergrund legt der BRV Reifenservicebetrieben, wenn Verbraucher in solchen Fällen wider fachmännischen Rat konventionelle statt Runflat-Reifen montiert haben wollen, die Verwendung eines entsprechenden Formblattes ans Herz, mit dem der jeweilige Kunde aktenkundig bestätigt, dass er eine derartige Umrüstung auf eigenes Risiko hin vornehmen lässt. Das entsprechende Blankodokument hat der Reifenhandelsverband gerade erst aktualisiert und hält es wie gewohnt auf seinen Webseiten zum Herunterladen bereit. Gleiches gilt darüber hinaus übrigens für den Vordruck „Deaktivierung RDKS“, der um den Hinweis ergänzt wurde, dass dieser nur für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31. Oktober 2014 gilt. Denn laut BRV ist mittlerweile entschieden, dass bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem 1. November 2014, bei denen nach EU-VO 661/2009 dann serienmäßig ein Luftdruckkontrollsystem (RDKS) vorgeschriebenen/verbaut ist, dessen Deaktivierung ohnehin definitiv unzulässig ist. cm
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