“Cash-Back”-Aktion für Führerscheinneulinge bei Ap
Zum Start in die Tuningsaison 2013 startet die Ap Sportfahrwerke GmbH (Gaildorf) eine “Cash-Back”-Aktion exklusiv für Führerscheinneulinge. Fahranfänger, die im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September 2013 ein Ap-Gewindefahrwerk kaufen, wird dabei eine “Sonderrückvergütung” in Höhe von 50 Euro versprochen. Dies ist nach Unternehmensangaben als eine Art “Starthilfe in die mobile Unabhängigkeit” gedacht. In den Genuss der Prämie können demnach Führerscheinneulinge kommen, die im Zeitraum von einem Jahr vor dem Rechnungsdatum des gekauften Ap-Gewindefahrwerks ihre Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B erfolgreich abgelegt haben. “Um die Rückvergütung zu erhalten, muss die original Kaufrechnung, eine Kopie des Führerscheins und die Fertigungsleitzahl, welche dem Etikett des Federbeins zu entnehmen ist, mit dem Vermerk ‚Ap Führerscheinaktion’ per E-Mail oder Post an Ap Sportfahrwerke eingeschickt werden”, erklären die Gaildorfer. Pro Person könne die Rückvergütung nur für ein Ap-Gewindefahrwerk in Anspruch genommen werden, heißt es weiter. Zusätzliche Informationen rund um die Führerscheinaktion werden unter der Internetadresse www.ap.de bereitgehalten. cm
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