BRV überarbeitet Muster-AGB
Bezüglich des Themas Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bietet der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) seinen Mitgliedern seit Jahren eine Mustervorlage an, die der Justiziar der Branchenvertretung in regelmäßigen Abständen mit der aktuellen Rechtsprechung abgleicht. Nach langer Zeit sind nun wieder ein paar Änderungen vorgenommen worden. So ist etwa die sogenannte Aufrechnungsklausel (Ziffer 4, Zahlung, Absatz 5) herausgenommen worden, weil der Europäische Gerichtshof eine ähnliche Passage als missbräuchlich kritisiert hatte (EuGH NJW 2012, 2257). Des Weiteren wurde ein Passus der Muster-AGB überarbeitet (Ziffer 4, Absatz 6), der die Widerrufsmöglichkeiten eines Insolvenzverwalters verhindern sollte, aber angesichts der fortlaufenden BGH-Rechtsprechung in Fällen der Lastschriftermächtigung in der vorherigen Fassung vor Gericht wohl keinen Bestand gehabt hätte. Eine zusätzliche Änderung betrifft die Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen: Mit Blick auf das Thema Fertigstellungstermine (unter Ziffer 2) wurde konkretisiert, dass nun nur noch bei “schuldhafter” Überschreitung von Terminen gehaftet wird. Die neuen Muster-AGB stehen ab sofort im internen Mitgliederbereich der BRV-Homepage unter www.bundesverband-reifenhandel.de zur Verfügung. cm
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