Winterreifenpflicht: Teure Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich
ATU (Weiden in der Oberpfalz) warnt zum Start der Skisaison vor schärferen Regeln in Österreich. Wer plant, in diesem Winter ins Nachbarland mit dem eigenen Auto zu fahren, sollte vor Reiseantritt noch einmal die Bereifung seines Fahrzeugs überprüfen, denn es gilt aktuell eine schärfere Winterreifenregelung als hierzulande: Nur Fahrer, deren Autos mit einer Reifenmindestprofiltiefe von vier Millimetern unterwegs sind, fahren dort vorschriftsmäßig. Wird der Grenzwert unterschritten, gilt das als Gefährdung des Verkehrs. Dies könne eine Strafe von bis zu 5.000 Euro sowie den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben, lässt die Werkstattkette wissen.
Rund drei Millionen Wintersportbegeisterte reisen jede Saison mit dem eigenen Pkw von Deutschland nach Österreich. Viele Urlauber beachten dabei nicht, dass zwischen den Straßenverkehrsordnungen beider Länder in Sachen Winterreifenpflicht erhebliche Unterschiede bestehen. „Während Winterreifen in Deutschland eine Mindestprofiltiefe von nur 1,6 Millimetern aufweisen müssen, sind bei unseren Nachbarn zwingend vier Millimeter vorgeschrieben“, sagt Jochen Haag, Leiter Bereich Reifen und Felgen bei ATU. „Nur mit einer ausreichenden Profiltiefe können die speziellen Eigenschaften der Winterreifen greifen, ansonsten verlängert sich der Bremsweg bei Matsch und Schnee um einige – oftmals entscheidende – Meter“, erklärt der Reifenexperte die Bedeutung der Mindestprofiltiefe für die Fahrsicherheit bei kalten Temperaturen.
Ein weiterer Unterschied zwischen den Ländern: Die österreichische Winterreifenpflicht gilt von Anfang November bis Mitte April bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die im Dezember 2010 in Kraft getretene Neuregelung der deutschen Straßenverkehrsordnung definiert hingegen keinen speziellen Zeitraum. Ski-Urlaubern, die mit der Bahn oder dem Flugzeug nach Österreich anreisen, rät Haag: „Wer vorab ein Auto anmietet, sollte schon bei der Buchung darauf achten, dass vorschriftsmäßige Winterreifen zur Fahrzeugausstattung gehören."
Und nicht zu vergessen: Bei allen Autofahrten in Österreich ist das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Wer dies missachtet, muss bei einer Anzeige mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. dv
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