Goodyear-Konzern gewinnt im deutschen Dunlop-Markenstreit
Das Landgericht Köln hat jetzt gegen den BRV und eines seiner Mitgliedsunternehmen geurteilt und somit erstinstanzlich entschieden, Reifen mit dem Markennamen „Dunlop“ dürfen in Europa auch mit dem Zusatz „made in Japan“ nicht von Dritten vertrieben werden. „Das Landgericht Köln hat entgegen der vom BRV und zahlreichen Mitgliedsunternehmen vertretenen Auffassung ganz klar die Meinung vertreten, dass Import und Vermarktung von Dunlop-Reifen ‚made in Japan’ das (europäische) Markenrecht von Dunlop verletzen und deshalb verboten sind“, heißt es dazu in einer Mitteilung des Verbands. „Angesichts dieser klaren Aussage eines markenrechtlich kompetenten Gerichts hat sich der BRV nach intensiven Überlegungen und Diskussionen entschlossen, die Auseinandersetzung nicht mehr fortzuführen. Die Konsequenz ist, dass die Rechtsauffassung von Goodyear Dunlop formal anerkannt wird, mag sie unter handelspolitischen Gesichtspunkten, insbesondere wegen eines zukünftig erhöhten Controlling- und Handlingaufwandes beim Reifenfachhandel, auch noch so ärgerlich sein.“
Dunlop-Reifen werden nicht nur von Goodyear Dunlop produziert und vertrieben, sondern auch von Sumitomo Rubber Industries in Japan, dann mit dem Zusatz „made in Japan“. Zwischen beiden Unternehmungen bestehen enge, nicht nur wirtschaftliche, sondern auch konzernrechtliche Verflechtungen über verschiedene Joint Ventures; außerdem haben sich beide Unternehmen auf die geografische Verteilung der Rechte an der Marke „Dunlop“ geeinigt. Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung hat der BRV nun „dem beteiligten Mitgliedsunternehmen empfohlen, die von Goodyear Dunlop verlangte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Reifenfachhandelsunternehmen, die von Goodyear Dunlop in der Vergangenheit abgemahnt wurden oder noch aktuell markenrechtlich abgemahnt werden, sollten in der Konsequenz ebenfalls eine derartige Erklärung abgeben, um einen aufwendigen und wohl wenig aussichtsreichen Prozess zu vermeiden“, so der BRV weiter.
Grundsätzlich gelte, so der BRV weiter, „dass unter keinen Umständen Dunlop-Reifen im europäischen Wirtschaftsraum und in der Bundesrepublik importiert und vermarktet werden sollen, die als ‚made in Japan’ gekennzeichnet sind. Diese Warnung gilt für alle Handelsstufen, für Reifengroß- und Reifeneinzelhandelsunternehmen jeder Größenordnung. Auf die Bezugsquelle kommt es dabei nicht an, auch nicht darauf, ob man von einer eventuellen Markenrechtsverletzung weiß oder hätte wissen können. Wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, ist der Erwerb solcher Reifen ‚made in Japan’ zu unterlassen“, so die Empfehlung.
Wer Reifen direkt bei Goodyear Dunlop kauft, sei „hingegen fraglos auf der sicheren Seite. Oft ist das aber gar nicht möglich, weil die gewünschte Dimension nicht oder in nicht ausreichender Menge geliefert werden kann“, heißt es weiter vonseiten des Reifenhandelsverbands. „Wer über den Großhandel oder via Internet kauft, muss darauf bestehen, dass der Verkäufer ihm schriftlich bestätigt, dass die gelieferten Reifen nicht gegen die Markenrechte von Dunlop verstoßen.“ ab
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