“De-minimis”-Förderanträge können früher gestellt werden, sagt Conti

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Sicherheits- und Umweltmaßnahmen werden auch im Jahr 2012 durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und dessen Programm „De-minimis“ gefördert. Wie Continental unter Berufung auf Informationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mitteilt, ist der Start für die Beantragung entsprechender Mittel um einen Monat auf den 1. Oktober 2011 vorgezogen worden. Deshalb rät der Reifenhersteller und Automobilzulieferer zuwendungsberichtigten Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzkraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab zwölf Tonnen sind, Anträge zur „De-minimis“ Förderung unverzüglich zu stellen. Zumal das BGL offenbar davon ausgeht, dass die um zehn Millionen Euro auf 293,5 Millionen Euro gekürzten Mittel im laufenden Förderprogramm erstmals vollständig in Anspruch genommen werden. Gefördert werden mit dem Geld Maßnahmen, die der Sicherheit und der Umwelt dienen, sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung.

Auch Reifenersatz fällt darunter, sodass die Anschaffung rollwiderstandsoptimierter oder geräuscharmer Lkw-Reifen laut Conti um bis zu 33.000 Euro pro Jahr und Unternehmen günstiger werden kann. In diesem Zusammenhang weist der Konzern einmal mehr darauf hin, dass alle seine aktuellen Lkw-Reifen der Marke Continental die geforderten Grenzwerte gemäß Richtlinie 2001/43EG halten bzw. unterschreiten und damit förderfähig sind. Entsprechende Bescheinigungen können demnach über die deutsche Homepage von Contis Nutzfahrzeugreifendivision heruntergeladen werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass mit „De-minimis“ nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge auf Förderung müssen also vor der Bestellung der Reifen auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck beim BAG gestellt werden: Erhältlich ist er dort unter dem Stichwort „Zuwendungsverfahren“, Postfach 190311, 50500 Köln sowie alternativ als Download unter www.bag.bund.de. „Förderanträge müssen jeweils spätestens bis zum 28. Februar 2012 gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“, so Conti. cm

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