Die RH Alurad GmbH zur Festnahme von Rüdiger Höffken
Die Geschäftsführung der RH Alurad GmbH (Attendorn) gibt eine Stellungnahme zur Festnahme von Rüdiger Höffken durch die Bochumer Staatsanwaltschaft im folgenden Wortlaut ab: „Am 18. Oktober 2008 ging die damalige RH Alurad Höffken GmbH in Insolvenz. Kurz danach untersagte der Kölner Insolvenzverwalter Bruno M. Kühler dem damaligen Geschäftsführer Rüdiger Höffken den Zutritt zu den Geschäftsräumen im Industriegebiet Ennest in Attendorn, Röntgenstraße 12. Umgangssprachlich heißt das „Hausverbot“.
Am 1. Januar 2010 übernahmen die Attendorner Unternehmerfamilie Böhmer (Eigentümer der „Attahöhle“, Deutschlands größter Tropfsteinhöhle) und der frühere Artec-Geschäftsführer Wolfgang Späth (Minderheitsgesellschafter) Anteile der Firmengruppe aus der Konkursmasse.
Seither wird das neue Unternehmen unter dem Namen RH Alurad GmbH durch Wolfgang Späth und Robert Böhmer weitergeführt. Es entwickelte sich trotz des zunächst beschädigten Namens so, dass der Vertrieb hochwertiger Leichtmetallfelgen seit vielen Monaten wieder schwarze Zahlen schreibt.
Gerade deswegen distanziert sich die RH Alurad GmbH in aller Schärfe vom Schatten der längst überwundenen Vergangenheit. Die Geschäftsführer weisen darauf hin, dass der aktuelle Verdacht der Bochumer Staatsanwaltschaft gegen Rüdiger Höffken auf Steuerhinterziehung, Untreue und Bankrott im Zusammenhang mit der Insolvenz zwar die „alte“ RH Alurad Höffken GmbH vor dem 18. Oktober 2008 betreffe, keinesfalls aber die „neue“ RH Alurad GmbH, die seit Januar 2010 positiv im Markt auftritt.“ dv
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