Zeitung rät Verbrauchern, bei „älteren Reifen“ auf Rabatt zu bestehen
Aktuell empfiehlt die Süddeutsche Zeitung ihren Lesern, beim Reifenkauf auf einen Rabatt zu bestehen, wenn ihnen “ältere Reifen” angeboten werden. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf das schon vor rund einem Jahr bekannt gewordene Urteil des Amtsgerichtes Starnberg (Aktenzeichen: 6 C 1725/09), bei dem die Auffassung vertreten wurde, dass Reifen nicht als Neuware angeboten werden dürfen, wenn sie länger als zweieinhalb Jahre vor dem Verkauf hergestellt wurden. In der Branche herrscht demgegenüber allerdings die Meinung vor, dass bei sachgerechter Lagerung Reifen bis zu einem Alter von fünf Jahren alte als Neuware angesehen werden können, was so im Übrigen auch einem Urteil des Amtsgerichtes Krefeld (Aktenzeichen: 82 C 460/02) zu entnehmen ist. cm
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