Doch „Winterreifenpflicht“ für Motorräder? ADAC widerspricht BVDM

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Nachdem sich der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) mit Blick auf motorisierte Zweiräder vor Kurzem in Sachen der neu gefassten Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der darin nun präzisierten “situativen Winterreifenpflicht” zu Wort gemeldet und die Auffassung vertreten hat, der entsprechende Paragraf gelte aus formaljuristischen Gründen nur für vierrädrige Fahrzeuge und damit unter anderen eben nicht für Motorräder, widerspricht der ADAC dieser Sichtweise. Zwar sei richtig, dass in der StVO Bezug auf die Richtlinie 92/23/EWG genommen wird, die – so auch der Automobilklub – “unmittelbar nur für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern anwendbar ist”. Doch für den ADAC ändert sich dadurch nichts an der Maßgabe des Gesetzgebers, dass Kraftfahrzeuge auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit M+S-Reifen fahren dürfen, deren Laufflächenprofil und Struktur so konzipiert sind, dass sie auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als Sommerreifen. “Da die StVO aber nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf die Richtlinie verweist, gilt die Pflicht auch für zwei- und dreirädrige Krafträder”, ist der Klub überzeugt. Bezüglich eines anderen Punktes ist man aber durchaus mit dem BVDM einer Meinung. “Während für Roller und leichtere Krafträder oftmals Winterreifen angeboten werden, sind solche für schwere Motorräder praktisch nicht erhältlich, was für diese Zweiräder einem Fahrverbot bei Schnee und Eis gleichkommt”, sagt der ADAC. cm

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