Neue Winterreifenpflicht gilt noch nicht – Falschmeldungen

Es ist schon verwunderlich: Sobald ein führendes Medium im Internet eine Geschichte verbreitet, stürzen sich alle anderen drauf und übernehmen die Angaben dort, ohne den Wahrheitsgehalt der Meldung zu überprüfen. Thema: Winterreifenpflicht. Wie bekannt, werden die beschlossenen Änderungen an der Straßenverkehrsordnung erst dann rechtskräftig, sobald sie im amtlichen Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sind. Darüber hat die NEUE REIFENZEITUNG in den vergangenen Tagen ausgiebig berichtet. Gestern nun, also am 30. November, hat unter anderem die Zeitung “Auto Bild” einen Bericht unter dem Titel “Ab sofort gilt die Winterreifenpflicht” auf ihrer Internetseite veröffentlicht; andere Medien – darunter auch das Radio – haben die Geschichte auch in ähnlicher Form verbreitet. Leider gilt die neue Winterreifenpflicht immer noch nicht! Das hat ein kurzer Anruf im Bundesverkehrsministerium in Berlin ergeben. Dort wurde der NEUE REIFENZEITUNG bescheinigt, dass die am 26. November 2010 vom Bundesrat beschlossenen Änderungen an der Straßenverkehrsordnung eben noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden seien. Infolgedessen gelte die StVO formal auch weiterhin in ihrer alten Fassung. Man gehe aber stark davon aus, dass die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch im Laufe dieser Woche stattfinde, so eine Sprecherin des Ministeriums. Für die Praxis auf deutschen Straßen sollte dieser juristische Vorgang allerdings keinerlei Bedeutung haben: Im Winter geht man mit Winterreifen eben auf Nummer sicher, egal was im Gesetz steht. ab

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